Dienstag, 28. Oktober 2008

Gemäß StVO 1960, RVS 5.41-5.44 ...

... muss eine sichere Baustellenabsicherung gesichert sein ... oder so ähnlich.

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pathologe - 29. Okt, 09:54

Haben

Sie das Warndreieck erst beim Drueberfallen bemerkt, Herr Guloguckindieluft?

gulogulo - 29. Okt, 10:08

ich will es mal so sagen: "ich bin durch zu fall darauf gestoßen."
pathologe - 29. Okt, 10:14

Sie

haben sich hoffentlich nicht gestossen? Oder doch? Dann waere dies bereits ein Fall, diese Baustelle und deren Betreiber zur Anzeige zu bringen.
gulogulo - 29. Okt, 10:22

da laut rückwärtiger und daher nicht auf dem bild ersichtlicher beschilderung eltern für ihre kinder haften, verzichte ich lieber auf eine anzeige, um meinen erzeuger vor eventuellen regressansprüchen zu bewahren.
herold - 29. Okt, 16:16

diese absicherung ist ein pfusch - entspricht nicht § 90 StVO 1960

gulogulo - 29. Okt, 16:23

wahrscheinlich ist es eines dieser neuen modernen kunstwerke, mit denen wir hierzustadte seit einigen jahren zugesch*** werden.
teacher - 29. Okt, 20:53

Gut inszeniert?

gulogulo - 29. Okt, 22:16

die ganze satdt ist bühne, wie der willi mal fast gesagt hat.
(ich habs nicht hingestellt)

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